{"id":335,"date":"2017-07-06T12:40:22","date_gmt":"2017-07-06T10:40:22","guid":{"rendered":"http:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/?page_id=335"},"modified":"2023-11-02T10:22:20","modified_gmt":"2023-11-02T09:22:20","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/?page_id=335","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Satzung des Vereins \u201eTansania \u2013 Zukunft durch Sonne\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>mit Inkrafttreten am 10.10.2023<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>\u00a0Name, Sitz, Rechtsform<br><\/strong>(1) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und den Namen \u201eTansania \u2013 Zukunft durch Sonne\u201c f\u00fchren. Er erh\u00e4lt dann den Zusatz e.V.<br>(2) Der Sitz des Vereins ist Itzehoe.<br>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><li><strong>\u00a0Zweck des Vereins<br><\/strong>(1) Der Verein hat zum einen das Ziel, Jugendliche in die Lage zu versetzen, ihre F\u00e4higkeiten zu entwickeln und ihre Pers\u00f6nlichkeit zu entfalten. Die W\u00fcrde des Menschen und die Verbesserung der Lebenssituation Jugendlicher stehen im Mittelpunkt. Angestrebt wird die F\u00f6rderung und Entwicklung der Jugendlichen nach \u00a71SGBVIII.<br>Die nachhaltige Jugendbildung dient der Unterst\u00fctzung der Entwicklung von pers\u00f6nlichen Lebensentw\u00fcrfen. Die Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern ist ein zentrales Anliegen.<br>Zweck des Vereines ist die F\u00f6rderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Zweck wird zum Beispiel durch die Unterst\u00fctzung von Schulen in Mrimbo, Tansania verwirklicht.<br>Zum Beispiel an der Kiumako Secondary School, die durch Beschaffung oder Finanzierung von technischem Material und dessen Installation unterst\u00fctzt wird. Weiterer Zweck des Vereines ist die F\u00f6rderung der Erziehung und Bildung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Vorbereitung und die Durchf\u00fchrung unserer Begegnungsreisen. Dabei werden die beruflichen und sozialen Kompetenzen der Jugendlichen durch konkrete Anwendung w\u00e4hrend der Planung und Umsetzung weiterentwickelt. Zum anderen werden die Jugendlichen auf einem Vorbereitungsseminar vor der Begegnungsreise in Hinblick auf entwicklungspolitische Arbeit und interkulturelle Begegnungen im Sinne der Bildung f\u00fcr nachhaltige Entwicklung (BNE) gezielt geschult.<br>(2)Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Einwerbung von Mitteln (z.B. Spenden) f\u00fcr die Planung und Implementierung technischer Komponenten f\u00fcr Schulzwecke sowie Begegnungsreisen von Jugendgruppen.<br>Bei der technischen Realisierung stehen Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Vordergrund.<br>(3)Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>(4)Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br>(5) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li><li><strong>Mitglieder des Vereins<br><\/strong>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li><li><strong>Erwerb der Mitgliedschaft<br><\/strong>(1) Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme.<br>(2) \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Ein ablehnender Bescheid bedarf keiner Begr\u00fcndung.<br>(3) Die Mitgliedschaft endet durch<br>K\u00fcndigung sofort<br>Tod eines Mitglieds<br>durch Aufl\u00f6sung des Vereins.<br>(4) Es werden je angefangenem Jahr der Mitgliedschaft (Kalenderjahre)<br>Beitr\u00e4ge erhoben. Sch\u00fcler zahlen den halben Beitrag. \u00dcber die H\u00f6he des Beitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Zahlung bzw. der Einzug per SEPA-Lastschriftmandat der Beitr\u00e4ge f\u00fcr das laufende Jahr erfolgt im Januar. Bei Neubeitritt im Beitrittsmonat.<\/li><li><strong>Vereinsorgane<br><\/strong>Organe des Vereins sind<br>a) der Vorstand<br>b) die Mitgliederversammlung<\/li><li><strong>Vorstand<\/strong><br>(1) Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.<br>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich neu gew\u00e4hlt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Es k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich Vereinsmitglieder in den Vorstand gew\u00e4hlt werden.<br>(3) Der Vorsitzende und der zweite Vorsitzende leiten den Verein und vertreten ihn gerichtlich und au\u00dfergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten. Der erste oder zweite Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung.<br>(4) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse einstimmig.<\/li><li><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><br>(1) Allj\u00e4hrlich findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.<br>(2) Sie wird vom Vorstand unter Zusendung einer Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen. Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen in Pr\u00e4senz, online oder hybrid stattfinden. (3) Jedes Mitglied hat eine Stimme.<br>(4) Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen wurde. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. \u00c4nderungen der Satzung werden durch die Mitgliederversammlung mit einer \u00be Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. <br>(5) Der ordentlichen Mitgliederversammlung ist ein Bericht \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr zu erstatten. Ihr ist die Einnahmen- und Ausgabenrechnung des vorhergehenden Gesch\u00e4ftsjahres zu erl\u00e4utern.<br>(6) Die ordentliche Mitgliederversammlung hat \u00fcber die Entlastung des Vorstands zu beschlie\u00dfen; sie hat zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr zu bestellen, die vor dem Beschluss \u00fcber die Entlastung zu h\u00f6ren sind.<br>(7) Der Vorstand kann nach Bedarf au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss mit der gleichen Frist einberufen werden, wenn 1\/3 aller Mitglieder dieses verlangen.\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 (8) \u00dcber jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Leiterin oder dem Leiter der Mitgliederversammlung und von der Protokollf\u00fchrerin oder dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li><li><strong>Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><br>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann von der Mitgliederversammlung nur mit einer Mehrheit von mindestens \u00be der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<br>(2)Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Rafiki e.V. mit Sitz in Kiel, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Satzung des Vereins \u201eTansania \u2013 Zukunft durch Sonne\u201c mit Inkrafttreten am 10.10.2023 \u00a0Name, Sitz, Rechtsform(1) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und den Namen \u201eTansania \u2013 Zukunft durch Sonne\u201c f\u00fchren. Er erh\u00e4lt dann den Zusatz e.V.(2) Der Sitz des Vereins ist Itzehoe.(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a0Zweck des Vereins(1) Der Verein &hellip; <a href=\"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/?page_id=335\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":57,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-335","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/335","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=335"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/335\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1160,"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/335\/revisions\/1160"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/57"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tansania.rbz-steinburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=335"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}